Das Volksbad Nürnberg und die border:none 2014

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von Joschi Kuphalam

Am vergangenen Donnerstag fand ein Nebenprojekt sein unfreiwilliges und jähes Ende, das ich im Rahmen der Vorbereitungen zur nächsten border:none seit einigen Monaten angestrengt hatte: Zusammen mit mehreren Unterstützern habe ich mich intensiv um das Nürnberger Volksbad als Veranstaltungsort für unsere nächste Web-Week-Konferenz im Oktober bemüht. Mit großem Bedauern müssen wir nun akzeptieren, dass unser Plan — so umfassend und ausgereift er war — nicht die Zustimmung der zuständigen Behörden und Entscheidungsträger bei der Stadtverwaltung gewinnen konnte, obwohl es zwischenzeitlich recht positiv ausgesehen hatte.

Die Entscheidung, die die Stadtverwaltung am Ende ohne nennenswerten Dialogversuch mit den beteiligten Planern getroffen hat, ist in ihrer Gesamtheit für uns nicht nachvollziehbar. Damit unsere Mühe dennoch nicht komplett verpufft, möchte ich den Planungsprozess transparent dokumentieren und gleichzeitig unsere Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen (CC BY-NC-ND 4.0). Möge unser Beispiel potenziellen Nachfolgern Anhaltspunkte geben oder im besten Fall eine nützliche Hilfestellung sein. Uns bleibt an dieser Stelle nur, die widersprüchliche Haltung der Stadt zu akzeptieren und uns schnellstens umzuorientieren. In unseren Augen bleibt eine großartige Chance für die Stadt, für die IT- und Kreativenbranche der Region und nicht zuletzt für das Volksbad selbst bedauerlicherweise ungenutzt.

Vor dem Volksbad Nürnberg
Vor dem Volksbad Nürnberg

Das Nürnberger Volksbad

Die Geschichte des Jugendstil-Bades reicht genau 100 Jahre in die Vergangenheit: Ursprünglich 1914 eröffnet, wurde es 1994 mangels Mittel für die dringend notwendige Sanierung stillgelegt. Seit dieser Zeit liegt das Gebäude brach und konnte bisher keiner neuen Nutzung zugeführt werden. Heute kann das Bad für Foto-Shootings gemietet werden, ferner finden gelegentlich Geschichtsführungen und nach neuesten Erkenntnissen auch kleinere(?) Veranstaltungen statt.

Viele Nürnberger haben eine persönliche Verbindung zum einst sehr beliebten Stadtbad: Meine Großmutter erlernte dort das Schwimmen, mein Teamkollege Bertram absolvierte in den Schwimmhallen seinen Schulunterricht. Seit seiner Schließung wird das Bad gern zum Gegenstand politischer Diskussionen gemacht, muss regelmäßig als Wahlkampfthema herhalten und versorgt zwei rivalisierende Fördervereine mit ihrer Daseinsberechtigung. Dennoch gibt es seit 20 Jahren keine Fortschritte im Hinblick auf die Sanierung oder weitere Nutzung des Bades. Es verfällt zunehmend.

Aufgang beim alten Kassenhäuschen des Volksbades Nürnberg
Aufgang beim alten Kassenhäuschen des Volksbades Nürnberg

Erste Tuchfühlung

Erstmals zog das Volksbad meine Aufmerksamkeit im Sommer 2013 auf sich, als es bis in die zweite Augusthälfte hinein fraglich war, ob uns das Orpheum Lichtspielhaus für unsere erste Spontan-Konferenz als Veranstaltungsort zur Verfügung stehen konnte. Sehr weit bin ich mit meinen Recherchen seinerzeit nicht gekommen, aber immerhin reichte es zum Kontakt mit einem der Fördervereine und einer Menge Mutmaßungen aus meinem direkten Umfeld, in welch schlechtem Zustand das Gebäude doch sei und wie aussichtslos es wäre, dort eine Veranstaltung durchzuführen.

Als es hieß, das Orpheum stünde direkt nach unserer 2013er-Konferenz nicht länger zur Verfügung, und als Marc und ich Anfang 2014 beschlossen, eine Neuauflage der border:none in Angriff zu nehmen, griff ich die alte Idee mit dem Volksbad wieder auf — und biß mich darin fest. Ich erinnerte mich an mein Innenarchitektur-Studium und an das Volksbad-Projekt, das eine Kom­mi­li­to­nin seinerzeit präsentiert hatte. Im März hatte ich ausreichend Informationen zusammengetragen, um zusammen mit Jürgen Lehmeier — ebenfalls Kommilitone und heute Architekt — einen ersten Ortstermin im Volksbad wahrzunehmen. Entgegen aller Spekulationen und Mutmaßungen im Vorfeld — und auch entgegen der Warnungen des Nürnberger Liegenschaftsamts, das für die Verwaltung und Vermietung des Bades zuständig ist — fanden wir das Gebäude in einem für unsere Begriffe überraschend guten Zustand vor. Es war uns spontan nicht ersichtlich, warum in bestimmten Gebäudeteilen keine Veranstaltung stattfinden sollte.

Wartehalle des Volksbades Nürnberg
Wartehalle des Volksbades Nürnberg

Planungsbeginn

Auf die Nachfrage beim Liegenschaftsamt, welches die für die Genehmigung einer Veranstaltung zu erfüllenden Voraussetzungen wären, wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass brandschutz- und verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen im Fokus stünden. Das Volksbad verfügt seit den 90er Jahren nicht mehr über die Zulassung als Versammlungsstätte. Veranstaltungen mit 200 oder mehr Personen fallen grundsätzlich in den Regelungsbereich der Versammlungsstättenverordnung, unterliegen damit strengen Auflagen und sind von der Bauordnungsbehörde zu genehmigen. Vor dem Hintergrund immer schärferer Auflagen war seit Mitte der 90er keine Genehmigung für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen im Volksbad mehr ergangen.

Bei weniger als 200 Teilnehmern sind dagegen keine speziellen Auflagen zu erfüllen und es obliegt allein dem Vermieter, hier dem Liegenschaftsamt, die Räume zur Verfügung zu stellen. Um das mitunter persönliche Risiko der Amtsleiter im Fall eines Unglücks zu minimieren — man erinnere sich an das grauenhafte Beispiel der Duisburger Loveparade —, geht man im Liegenschaftsamt nachvollziehbarerweise in jedem Fall auf Nummer sicher: Auch außerhalb des Gültigkeitsbereichs der Versammlungsstättenverordnung würde man uns dieselben Maßnahmen abverlangen, wie es die Bauordnungsbehörde im Fall einer Großveranstaltung täte — mit dem Unterschied, dass die entsprechenden Gutachten und Konzepte dann durch uns und auf unsere Kosten beizubringen wären. Wir hatten also nichts zu verlieren, indem wir zunächst auf über 200 Personen zielten.

Gemäß den Weisungen des Liegenschaftsamts konzentrierten sich unsere Architekten — Jürgen wurde zwischenzeitlich durch Gerd Frese beratend unterstützt — auf die augenscheinlich anspruchsvolle Brandschutz- und Rettungswegsituation. Die vorsorgliche Rücksprache mit der Unteren Denkmalschutzberhörde ergab, dass diesbezüglich eventuell notwendige Umbaumaßnahmen im Volksbad problemlos und bestimmungsgemäß durchgeführt werden könnten. Als mir im April schließlich der telefonische Kontakt zum zuständigen Ansprechpartner bei der Bauordnungsbehörde gelang, lösten sich unsere bisherigen Pläne in weniger als 5 Minuten vollständig in Rauch auf: Eine Genehmigung im Rahmen der Versammlungsstättenverordnung (für 200 Teilnehmer oder mehr) würde es definitiv nicht geben. Sollte mir diese Vorauskunft nicht zuverlässig genug sein, so solle ich einen entsprechenden Bauantrag stellen — der dann aus Kapazitätsgründen zunächst 4 oder mehr Monate unbearbeitet liegen bleiben und dessen Sinnlosigkeit mir dann im weiteren Verlauf noch bewusst werden würde.

Blick von der Empore in der Wartehalle des Volksbades Nürnberg
Blick von der Empore in der Wartehalle des Volksbades Nürnberg

Am Reißbrett

Der Bescheid der Bauordnungsbehörde zwang uns zur Festlegung auf weniger als 200 Teilnehmer — eine vertretbare Auflage, wie wir fanden, war doch die erste border:none im Vorjahr mit »nur« 180 Personen ein voller Erfolg. Gleichzeitig ging damit die Entscheidungsgewalt an das Liegenschaftsamt über, und es blieben viele Fragen offen, deren Klärung sich die dortigen Beamten durch die Bauordnungsbehörde erhofft hatten. Was waren nun die konkreten einzuhaltenden Anforderungen, die vielzitierten Auflagen?

Über die Jahre hinweg hatte es vor uns durchaus einige Anfragen für Veranstaltungen im Volksbad gegeben, doch kein Interessent hatte bisher derart ausdauernd an seiner Vorstellung festgehalten. Das Liegenschaftsamt hatte schlicht keine Erfahrung mit der Situation und bekundete, es »wolle unser Anliegen keinesfalls verhindern, müsse sich jedoch 1000%ig absichern«. Es werde sich zur fachlichen Beurteilung in jedem Fall Unterstützung vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg holen, welches gleichzeitig für den Erhalt und technischen Betrieb des Volksbades sorgt.

Die zuständige Ansprechpartnerin beim Hochbauamt teilte mir mit, dass sie zur Beurteilung ein umfassendes Veranstaltungskonzept benötige, das unser Vorhaben möglichst detailliert beschreibt und daneben ein Gutachten bzw. Konzept eines anerkannten Sicherheits- und Brandschutzsachverständigen einschließt. Letzteres sei — so auch das Liegenschaftsamt — im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der Dreh- und Angelpunkt. Insgesamt mögen wir uns an Struktur und Aufbau von Sicherheitskonzepten orientieren, wie sie für Großveranstaltungen üblich sind.

In den folgenden Wochen machten wir uns daran, ein entsprechendes Gesamtkonzept zur border:none 2014 auszuarbeiten. Zur zentralen Figur wurde Dr.-Ing. Thomas MaierBauingenieur, Statiker und renommierter Brandschützer, der seit rund 20 Jahren für die sicherheitstechnische Planung großer Bauprojekte und Veranstaltungen verantwortlich zeichnet. Nach einer weiteren gemeinsamen Ortsbegehung ist es uns mit seiner und der Unterstützung der Architekten gelungen, ein Konzept zu entwickeln, das in Bezug auf die kommunizierten Fragestellungen für Sicherheit und Klarheit sorgt. Wir stellen es in vollständiger Fassung

zur Verfügung. Auch in dieser Planungshase konnten die Experten keine Anhaltspunkte finden, die gegen die Durchführung einer Veranstaltung im Volksbad sprächen. Durch das vorgelegte Sicherheitskonzept in Verbindung mit der persönlichen Abnahme und Freigabe der Veranstaltung durch Herr Maier läge die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und sicherheitstechnischen Maßnahmen vollständig und ausschließlich bei ihm.

Schwimmhalle 3 im Volksbad Nürnberg
Schwimmhalle 3 im Volksbad Nürnberg

Beurteilung unseres Konzepts

Am 16. Juni lieferte ich unser Konzept persönlich im Liegenschaftsamt ab. Aus der geplanten schnellen Übergabe wurde eine eineinhalbstündige Spontanpräsentation unter 6 Augen, und trotz anfänglicher Skepsis wurde ich schließlich mit dem Kommentar verabschiedet:

Also uns haben Sie nun überzeugt. Jetzt warten wir nur noch darauf, was das Hochbauamt sagt. Wir kümmern uns derweil schon mal um das Aufsetzen eines Mietvertrags.

Genau dort, im Hochbauamt, erlebte ich am folgenden Tag eine mittlere Überraschung, als mir mitgeteilt wurde, dass unser Konzept vermutlich doch an die Bauordnungsbehörde übermittelt werden müsse, denn man sei auch im Hochbauamt womöglich nicht in der Lage, unser Anliegen zu beurteilen. Ich hatte derlei Unwägbarkeiten stets zu vermeiden versucht, indem ich mich bemühte, möglichst frühzeitig mit den jeweiligen Ansprechpartnern in Kontakt zu kommen ...

Etwa eine Woche später erhielt ich eine erste, halbwegs überraschende Reaktion aus dem Liegenschaftsamt:

Im Sicherheitskonzept (Anlage D, Seite 36) seien dem »Betreiber« verschiedene Aufgaben zugeschrieben. Im Veranstaltungsorganigramm sei das Liegenschaftsamt als »Betreiber« genannt. Letzteres können die zugeschriebenen Aufgaben unmöglich übernehmen. Ich wies darauf hin, dass es sich um eine missverständliche bzw. uneinheitliche Verwendung des Begriffs »Betreiber« handle, die darauf zurückzuführen sei, dass bei unserem Konzept mehrere Autoren am Werk waren. Im Sicherheitskonzept sei mit »Betreiber« sebstverständlich der »Veranstalter« gemeint. Meine Rückfrage, an welcher Stelle der Begriff wohin gehend korrigiert werden solle, um für Klarheit zu sorgen, blieb unbeantwortet.

Der Zustand der elektrischen Anlage im Volksbad sei unwägbar, da seit Längerem keine Prüfung stattgefunden habe. Ich wies darauf hin, dass dieser Umstand kein Hindernis für unsere Veranstaltung wäre und leicht behoben werden könne — etwa durch Prüfung durch einen Elektriker, alternativ durch die Versorgung mittels eines Stromaggregats oder mit Unterstützung des Grundstücksnachbars, dem örtlichen Energieversorger N-ERGIE.

Aus Angst, die Beurteilung unseres Konzepts würde durch die Haarspalterei von Begrifflichkeiten an Fokus verlieren, nahm ich zusätzlich Kontakt zum Wirtschaftsreferat der Stadt auf, dem das Liegenschaftsamt untersteht und das unsere Veranstaltung (wie auch die Nürnberg Web Week im Allgemeinen) grundsätzlich und engagiert fördert. Mir wurde versichert, man arbeite auf eine konstruktive Lösung hin.

Rückseite der Schwimmhalle 3 im Volksbad Nürnberg
Rückseite der Schwimmhalle 3 im Volksbad Nürnberg

Das Ende

Anfang Juli erreichte mich schließlich die Absage des Liegenschaftsamts. Die Begründung liest sich (sinngemäß) so:

  • Das Volksbad wurde in den letzten Jahren allenfalls konstruktiv, nicht aber in Bezug auf die sicherheitstechnischen Aspekte instand gehalten. Die Stadt kann die Personensicherheit im Gebäude nicht garantieren und daher auch die Betreiberpflichten nicht an uns übertragen.
    Anmerkung: Weder werden konkrete Sicherheitsmängel benannt, noch sind den beteiligten Planern bei den Ortsterminen solche aufgefallen, die unserer Veranstaltung entgegenstehen würden. Offenkundig handelt es sich hier um den Hauptgrund für die Verweigerung einer Genehmigung — und der wird erst jetzt deutlich?
  • Die Funktionstüchtigkeit der Elektrik kann nicht gewährleistet werden.
    Anmerkung: Siehe oben Punkt 2.
  • Die Wasserversorgung im Volksbad ist außer Betrieb und könne nicht ohne weiteres wiederhergestellt werden.
    Anmerkung: Hä??? Welches Wasser? Im Konzept wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Wasserversorgung notwendig ist!
  • Laut Konzept wäre das Liegenschaftsamt der »Betreiber«, könne aber die ihm zugeschriebenen Aufgaben nicht übernehmen.
    Anmerkung: Hä??? Siehe oben Punkt 1.

Die weitere Interpretation der vorgebrachten Argumentation überlasse ich an dieser Stelle dem geneigten Leser.

Eine zusätzliche, nachgelagerte Prüfung der Sachlage durch das Wirtschaftsreferat der Stadt Nürnberg, die mich dann vorgestern erreichte, bestätigt die Auffassung des Liegenschaftsamts und fügt hinzu:

  • Der gerade erst in den letzten Tagen per Inaugenscheinnahme durch Verwaltungsbeamte festgestellte, fortschreitende Verfall des Gebäudes, der inzwischen auch die Statik betreffe, macht eine Übertragung der Betreiberpflichten unverantwortbar.
  • Ein Zwischenfall mit Personenschäden hätte zivil- und strafrechtliche Konsequenzen im Geschäftsbereich des Wirtschaftsreferats.
  • Unsere Veranstaltung wird als Großveranstaltung eingestuft (mit weniger als 200 Personen).

Mit einem dicken Kloß im Hals bekenne ich: Ich habe dem weder etwas hinzuzufügen, noch zu entgegnen.

Blick von der Empore in der Schwimmhalle 3 des Volksbades Nürnberg
Blick von der Empore in der Schwimmhalle 3 des Volksbades Nürnberg

Fraglich bleibt ...

  • Was wird nun aus den Foto-Shootings, Geschichtsführungen oder Choraufführungen wie die im Rahmen der Blauen Nacht 2014 — jetzt, wo der ultimative Verfall des Gebäudes bekannt ist und die mannigfaltigen juristischen Konsequenzen drohen (die ja sicher auch schon bei einer einzelnen, gefährdeten Person relevant sind)?
  • Weshalb kommt es erst jetzt und zufällig genau zu unserem Vorhaben zu dieser verheerenden Einschätzung der Bausubstanz?
  • Warum müssen wir uns erst an Fragen des Brandschutzes, der Sanitäranlagen und Kooperation mit den Nachbarn abarbeiten, wo einem im Volksbad doch jederzeit die Decke auf den Kopf fallen kann und allein schon deshalb eine Veranstaltung nicht möglich ist?

Das alles wissen wir nicht (oder wollen es einfach nicht verstehen).

Danke und tschüß

Bei all dem Frust, den die letzten Monate Arbeit an diesem (Neben)Projekt schlußendlich leider hinterlassen (sorry, so ist es halt), möchte ich es nicht versäumen, mich bei den Personen zu bedanken, die uns bei der Planung und Ausarbeitung unseres Konzepts und der Verfolgung unseres Ziels in einer früheren oder späteren Phase in irgendeiner Form unterstützt oder begleitet haben:

Creative Commons Lizenzvertrag

Das border:none 2014 Veranstaltungskonzept für das Volksbad Nürnberg von tollwerk GmbH ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.

Update vom 16.7.2014

Gestern erhielt ich überraschend einen Anruf von Dr. Silvia Kuttruff, Dienststellenleiterin der Wirtschaftsförderung Nürnberg, mit der ich zuvor keinen Kontakt hatte. Erfreulicherweise hat Frau Kuttruff erstmals Rückfragen zu unserem Projekt gestellt — ob daraus tatsächlich noch ein Dialog werden kann, steht allerdings in den Sternen. Wünschenswert wäre es. Danke, Frau Kuttruff!

Zudem hat Nürnberg und So heute einen kleinen Blogartikel veröffentlicht, in dem Markus Wolf unsere Erlebnisse reflektiert und die Situation um das Volksbad kritisch hinterfragt: http://www.nuernberg-und-so.de/blog/nuernberg-volksbad-wieder-nichts

Update vom 16.7.2014 (Teil 2)

Heute durfte ich ein weiteres, insgesamt erfreuliches Telefonat führen: Es rief mich Claus Fleischmann an, Dienststellenleiter des Liegenschaftsamtes, und nahm sich eine Menge Zeit, um mir die Hintergründe der bislang eher knappen schriftlichen Absage seines Amtes zu erläutern.

So seien durch das Hochbauamt erst ganz aktuell solche bausubstanziellen Schäden am Volksbad festgestellt worden, dass nun grundsätzlich in Frage stünde, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen das Gebäude überhaupt noch weiterhin zugänglich gemacht werden darf. Es sei im Moment unklar, welche Gebäudeteile wie stark betroffen sind, aber allein schon aus Eigeninteresse wolle das Liegenschaftsamt hier so schnell wie möglich Klarheit schaffen. Herr Fleischmann sei bereits damit befasst, entsprechende Maßnahmen mit dem Hochbauamt anzustoßen und abzustimmen.

Aktuell steht nicht fest, ob ausgerechnet die von uns zur Nutzung vorgesehenen 2 Räume (Wartehalle und Schwimmhalle 1) tatsächlich von den Schäden betroffen sind. Die Wartehalle — so Herr Fleischmann — sei wohl unkritisch. Es wäre also allenfalls die Schwimmhalle 1, deren Zustand zu prüfen ist. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass nur andere Gebäudeteile als die von uns genutzten betroffen sind, so könnte unter Umständen eine Neubewertung unserer Anfrage möglich werden. Jedoch kann Herr Fleischmann keine Aussage darüber treffen, mit welcher Dringlichkeit und Priorität das Hochbauamt eine entsprechende Untersuchung anstrengen wird (oder ob sich das Hochbauamt von externen Experten — uns — unterstützen lassen kann und möchte). In jedem Fall hätte man aus den geschilderten Gründen vorsorglich unserer Anfrage eine Absage erteilen müssen, solange keine Klarheit bezüglich der Bausubstanz besteht.

Herr Fleischmann versicherte mir, beim Hochbauamt ausdrücklich zu hinterfragen, ob bei der Beurteilung die Tatsache berücksichtigt wurde, dass wir nur 2 Räume und nicht das komplette Gebäude nutzen möchten. Zudem wird mich Herr Fleischmann über neue Erkenntnisse auf dem laufenden halten — fragt sich nur, ob und vor allem wann es solche geben kann.

Ich schätze den erfolgten Dialogversuch seitens des Liegenschaftsamts sehr, wenn auch eine Andersbewertung damit zunächst nicht in Aussicht steht. Hoffen wir, dass das Hochbauamt vor allem schnell Klarheit in die Situation bringen kann. Danke, Herr Fleischmann!